Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Europäischen Stabilitätsmechanismus
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Europäischen Stabilitätsmechanismus
Karl Albrecht Schachtschneider
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unvereinbar, ganz abgesehen von dessen Verfassungswidrigkeit in Deutschland und anderswo. Ich habe das in verschiedenen Schriften näher ausgeführt, nämlich:
Schriftsatz gegen die Staatsfinanzierung des ESZB und der EZB vom 13. November 2012
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider Ordinarius i. R.des Öffentlichen Rechts
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
13. November 2012
In der Verfassungsbeschwerdesache
2 BvR 1421/12
ergänze ich die Anträge der Beschwerdeschrift vom 29. Juni 2012 um einen Antrag 7a:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012
Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem Unrecht der politischen Klasse nicht in den Weg gestellt. Die Bürger Deutschlands und der weiteren Europäischen Union können über das Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 nicht froh sein. Es war die wohl letzte Chance, den wirtschaftlichen und politischen Niedergang Deutschlands und der übrigen Union aufzuhalten und sich auf den Weg der praktischen Vernunft zu begeben, um die Mitgliedstaaten wieder zu Rechtsstaaten, Sozialstaaten und Demokratien zu reorganisieren. Der Union hätte nach dem Ende des Euroabenteuers wieder eine Gestalt gegeben werden können und müssen, welche der Freiheit der Bürger, deren Souveränität, genügt, ein europäisches Europa, ein Staatenbund der Nationalstaaten, ein Europa der Freiheit, des Rechts und der Staaten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich, fest eingefügt in die politische Klasse, der europäischen Integrationsideologie, der Vision eines großen, mächtigen Europas, einer Großmacht neben den Vereinigten Staaten von Amerika, neben China, neben Rußland, neben den neuen erwarteten Großmächten wie Brasilien, Indien u. a. unterworfen. Allerdings geben die bürgerlichen Rechte des Parlaments auch Chancen für die Menschen, von Untertanen, denen gerade noch das Wahlrecht gelassen ist, wieder zu Bürgern zu werden. Dafür müssen sie nur anders wählen.
Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2012 gegen die Fortsetzung der Eurorettungspolitik durch die Änderung des Art. 136 AEUV
Download der Verfassungsbeschwerde vom 29.06.2012
Meine einführende Stellungnahme
in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:
Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenlandhilfe und den Rettungsschirm EFSF
Karl Albrecht Schachtschneider, 9. September 2011
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Fünf Professoren W. Hankel, W. Nölling, K. A. Schachtschneider, D. Spethmann und J. Starbatty, aber auch die des Bundestagsabgeordneten Dr. P. Gauweiler abgewiesen.
Die Beschwerden der Professoren sind in dieser Homepage unter Downloads zu lesen und können heruntergeladen werden. Ich habe die Rechtsfragen in dem im Kopp-Verlag gerade veröffentlichten Buch „Die Rechtswidrigkeit der Euro-Rettungspolitik. Ein Staatsstreich der politischen Klasse“ umfassend dargelegt. Die ökonomische Lage des Euros ist in dem zugleich im Kopp-Verlag erschienenen Buch der Fünf Professoren „Das Euro-Abenteuer geht zu Ende. Wie die Währungsunion unsere Lebensgrundlagen zerstört“ erörtert.
Erklärung zum BVerfG vom 05.07.2011
EurorettungspolitikDie „Fünf Professoren“ vor dem Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2011
Am 5. Juli 2011 hat das Bundesverfassungsgericht u. a. die Beschwerden der Professoren Dres. Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty gegen die Griechenlandhilfe und gegen den Rettungsschirm mündlich verhandelt. Die Berichterstattung der Medien über die für Deutschland und Europa schicksalhafte Verhandlung war unzureichend. Die meisten Berichterstatter verließen den Saal vor Beendigung der Anhörung der Euro-Kläger. Die Bürger haben Anspruch zu erfahren, welche ihrer Rechte mit dieser Euro-"Rettung" verletzt werden.
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