Verfassungsbeschwerde vom 29. Juni 2012 gegen die Fortsetzung der Eurorettungspolitik durch die Änderung des Art. 136 AEUV

Download der Verfassungsbeschwerde vom 29.06.2012

Meine einführende Stellungnahme in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 2012 über die Anträge auf einstweilige Anordnung an den Bundespräsidenten und die Bundesregierung, die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze zur Änderung des Art. 136 AEUV, zum ESM-Vertrag und zum Fiskalvertrag und deren Ratifizierung zu unterlassen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht über die Verfassungsbeschwerden gegen diese Rechtsakte entschieden hat:

Der Politik, die wir mit der Verfassungsbeschwerde unterbinden wollen, geht es um die Rettung des Euro, vordergründig, in ihrer Finalität geht es ihr darum, die Integration der Europäischen Union zu einem existentiellen Staat voranzutreiben, endgültig die Grenze zum Bundesstaat zu überschreiten. Dafür setzt sie das wirksamste Mittel des Modernen Staates, die Vergemeinschaftung der Finanzen, ein. Sie gibt dafür die existentielle Staatlichkeit der beteiligten Mitgliedstaaten auf, deren Souveränität, und opfert sogar das Königsrecht der Parlamente, die Haushaltsverantwortung.

Wir setzen dieser Politik das Recht entgegen und mit dem Recht die Freiheit der Bürger. Die politische Freiheit entfaltet sich im Staat. Es ist der Staat der Bürgerschaft, des Volkes. Das Volk allein hat die Hoheit, solange es frei ist. Die Hoheit des Volkes ist seine Souveränität. In Souveränität gestaltet es seine Lebensordnung, sein Verfassungsgesetz. Dieses bestimmt und begrenzt die Politik, nach innen und außen, tagtäglich. Jedenfalls im Kern darf die Politik deren Grenzen nicht überschreiten, ohne das Volk zu fragen, d. h. ohne ein neues Verfassungsgesetz des pouvoir constituant, das den Weg für diese Politik freimacht. Das gilt im besonderen Maße, wenn ein neuer, größerer Staat begründet werden soll, der eine „andere Menge von Menschen“ zu ei-nem neuen Volk verfassen soll. Der neue, größere Staat bedarf der Legitimation des neuen Volkes, der demokratischen Legitimation.

Den neuen, großen Staat strebt die Politik an, objektiv und auch subjektiv, ohne es zuzugeben, weil die Politiker fürchten, die Völker nach deren Zustimmung zu fragen, zumal in Deutschland. Sie geben vor, nur die Währung stabilisieren zu wollen, aber die Währung ist der Hebel, den Unionstaat zu erzwingen. Längst räumen die Politiker ein, daß die Währungs- und Wirtschaftsunion ohne politische Union zum Scheitern verurteil ist. Wir haben das in unsere Euro-Klage 1998 vorgetragen und das Scheitern des Euro ohne politische Union dargelegt. Der Senat hat schon im Maastricht-Urteil 1993 den geplanten Versuch der Währungsunion zugelassen, wenn denn diese eine Stabilitätsgemeinschaft ist. Das konnte sie nicht sein, weil der optimale Währungsraum fehlte und weiter fehlt, die große, aber nötige Konvergenz. Nicht die Konvergenz hat sich weiterentwickelt, sondern die Divergenz ist gestiegen, der ökonomischen Gesetzlichkeit folgend, welche weniger entwickelten Volkswirtschaften gegenüber stärkeren im Binnenmarkt ohne Schutz, ohne Zölle, keine Chance läßt, sich anzugleichen, schon gar nicht mit einheitlicher Währung ohne Abwertungsmöglichkeit. Die Zinssubventionen der Einheitswährung hat die Angleichung der Lebensverhältnisse ermöglicht, die eigentliche Triebfeder der europäischen Integration für die Völker mit schwächerer Volkswirtschaft, aber auf Kredit. Die Finanzmärkte haben die Finanzierungsschwäche dieser Volkswirtschaften schonungslos offengelegt. Deren Schulden sind über das Refinanzierungsmaß hinausgewachsen. Die Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist gescheitert. Sie ist nicht zu retten, auch nicht als Schuldenunion. Sie ist und wird mit jeder Rettungsmaßnahme mehr eine Inflationsgemeinschaft.

Das Scheitern des Euro rechtfertigt nun wirklich die Aufgabe der Souveränität nicht. Die kritisierte Politik gibt die freiheitliche demokratische Grundordnung, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, auf. Sie riskiert die Widerstandslage. Sie ruiniert die Grundlagen wirtschaftlicher Prosperität, zwingt Staaten und Völker in die Austerität. Sie gefährdet die politische Stabilität.

Das Hohe Gericht ist aufgefordert, die vertrags- und verfassungswidrige Politik des Umsturzes zu beenden und die Widerstandslage aufzulösen. Der erste notwenige Schritt ist es, dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung der Zustimmungsgesetze und die Ratifikation des ESM und des Fiskalpaktes wie der Novellierung des Art. 136 AEUV zu untersagen, bis die Hauptsache entschieden ist. Der Senat steht in historischer Verantwortung, für das Recht.